Ein Stamm lebt von der Mitbestimmung seiner Mitglieder, deshalb ist in der Satzung der DPSG verankert, dass jeder Stamm mindestens ein Mal im Jahr eine Stammesversammlung abhalten muss.
Die Stammesversammlung findet jedes Jahr am ersten Sonntag im November statt und ist oberstes beschlussfassendes Organ im Stamm. Dabei entsendet jede Stufe, also vom Wölfling, bis zum Rover, zwei Vertreter und einen zuständigen Leiter, die als gleichgestellte Wahlberechtigte zusammen mit dem Vorstand über Angelegenheiten des Stammes abstimmt.
Die Stammesversammlung hat verschiedene Aufgaben:
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Wahl des Stammesvorstandes, Kuraten, Kassenwart, Kassenprüfer, etc.
- Entlastung des Vorstandes
- Abstimmung über das Jahresprogramm, geplante Lager, größere Anschaffungen, die eigene Satzung und ähnliches
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